Pflegegrad-Kompass › Ratgeber

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum richtigen Pflegegrad

Mutter oder Vater schaffen den Alltag nicht mehr allein, und plötzlich stehst du vor Formularen, Fristen und einem Gutachter. Hier ist der ganze Weg in der richtigen Reihenfolge, damit keine Leistung verloren geht.

Das Wichtigste zuerst: Stell den Antrag sofort, auch wenn noch nicht alle Unterlagen da sind. Die Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Jeder Monat Warten kann also bares Geld kosten.

Der Weg zum Pflegegrad im Überblick

  1. Antrag stellen bei der Pflegekasse, formlos per Telefon, E-Mail oder Brief.
  2. Formular ausfüllen, das die Pflegekasse dir daraufhin zuschickt.
  3. Begutachtung vorbereiten mit Pflegetagebuch, Arztberichten und Medikamentenplan.
  4. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist als Hausbesuch.
  5. Bescheid prüfen und das Gutachten genau lesen.
  6. Bei Bedarf Widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Schritt 1: Den Antrag stellen

Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt, du erreichst sie über deren Telefonnummer oder Postanschrift. Wer privat versichert ist, wendet sich an seine private Pflegeversicherung.

Der Antrag kann formlos sein. Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer].“ Stellst du den Antrag für einen Angehörigen, braucht die Pflegekasse eine Vollmacht oder die Unterschrift der betroffenen Person.

Tipp: Stell den Antrag schriftlich per E-Mail oder Brief und heb eine Kopie auf. Rufst du an, notiere Datum, Uhrzeit und Namen deines Gesprächspartners. So kannst du den Antragstag später belegen.

Schritt 2: Formular und Pflegeberatung

Nach dem formlosen Antrag schickt die Pflegekasse ein Antragsformular. Füll es vollständig aus und schick es zügig zurück. Gleichzeitig hast du Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Beratung hilft dir, alle Leistungen zu kennen, die neben dem Pflegegeld möglich sind.

Schritt 3: Die Begutachtung vorbereiten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten übernimmt das Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter kommt in der Regel nach Hause. Das Gespräch dauert meist rund eine Stunde, und davon hängt viel ab. Gute Vorbereitung ist der größte Hebel für den richtigen Pflegegrad.

Schritt 4: Wie der Pflegegrad berechnet wird

Der Gutachter bewertet, wie selbstständig die Person in sechs Lebensbereichen ist. Aus den Punkten ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100.

LebensbereichGewichtung
Mobilität10 %
Geistige und kommunikative Fähigkeiten oder Verhalten und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt)15 %
Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie (Medikamente, Arztbesuche)20 %
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte15 %
PunkteErgebnis
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Weil die Selbstversorgung 40 % ausmacht, lohnt es sich besonders, dort jede Hilfe genau zu beschreiben.

Schritt 5: Bescheid und Fristen

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Überschreitet sie die Frist und liegt die Verzögerung bei ihr, steht dir für jede angefangene Woche eine Zahlung von 70 Euro zu. Mit dem Bescheid bekommst du auch das Gutachten. Lies es gründlich, bevor du es abheftest.

Schritt 6: Widerspruch, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist

Passt der Bescheid nicht zum tatsächlichen Hilfebedarf, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Ein formloses Schreiben reicht, um die Frist zu wahren, die Begründung reichst du nach. Vergleiche das Gutachten Punkt für Punkt mit deinem Pflegetagebuch und notiere, wo der Alltag anders aussieht als beschrieben.

Verschlechtert sich der Zustand später, kannst du jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie sitzt bei der Krankenkasse, du erreichst sie also über deren Telefonnummer oder Postanschrift. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.

Kann ich den Antrag formlos stellen?

Ja. Ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder ein Brief mit dem Satz „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht. Die Pflegekasse schickt danach das Formular. Wichtig: Der Tag des formlosen Antrags zählt für den Leistungsbeginn.

Ab wann gibt es Leistungen?

Ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern die Pflegebedürftigkeit dann schon besteht. Deshalb lohnt es sich, den Antrag sofort zu stellen und Unterlagen später nachzureichen.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein und liegt die Verzögerung bei ihr, steht dir für jede angefangene Woche eine Zahlung von 70 Euro zu.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Das geht zunächst formlos, die Begründung kannst du nachreichen. Lies dafür das Gutachten des Medizinischen Dienstes genau und notiere, wo der Alltag anders aussieht als beschrieben.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Der gesetzliche Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bleibt davon unberührt. Stand: September 2026.